Kleingärtnerverein "Am Küttener Weg" e.V.
Mitglied des Stadtverband der Gartenfreunde Halle/Saale e.V.
Freie Gärten - Wir freuen uns auf Sie
Ein Kleingarten ist ein Garten, der zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (Kleingärtnerische Nutzung).
Es gilt die Anbaupflicht nach Bundeskleingartengesetz bei uns.
Das bedeutet: 1/3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse), 1/3 Ziergarten (Ziergehölze, Rabatten, Rasen) und 1/3 Erholung (Laube, Sitzplätze, Wege).
Das Pachtjahr beginnt mit dem 1.Dezember und endet mit dem 30. November eines Jahres. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Pachtjahres (zum 30. November) nur möglich (Auszug Pachtvertrag).
Aktuell verfügbare Gärten
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